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Kinder

Nahezu alle Kinder, die nicht in ihren Herkunftsfamilien leben können, wünschen sich in einer Familie aufzuwachsen. Dies gilt für Kinder mit und ohne Behinderung gleichermaßen.

Unser Angebot richtet sich an Kinder mit Behinderungen, vom Neugeborenen bis ins Schulalter. Gemäß § 2 Abs. 1 und 2 SGB IX gehören zu "Kinder mit Behinderung" Kinder, die geistige und / oder körperliche Behinderungen haben oder Kinder, die chronisch krank sind. Auch Kinder mit Behinderung, die eine kurze Lebenserwartung haben, sollen Zugang zu unserem Angebot haben.

Es können Kinder sein, wie

  • Ralph, der eine geistige Behinderung hat, die im Laufe des ersten Lebensjahres erkennbar wurde.
  • Anna, die mit einer schweren körperlichen Behinderung zur Welt kam.
  • Tobias, der eine chronische Erkrankung hat.
  • Ronja, die als Baby so schwer geschüttelt wurde, dass eine Hirnschädigung mit ungewisser Prognose eintrat.
  • Hendrik, der mit dem Down-Syndrom und organischen Missbildungen zur Welt kam.
Oder
  • Meike, bei der bekannt ist, dass sie aufgrund ihrer schweren Erkrankung das Erwachsenenalter kaum erreichen wird.